Auszug - Am Ostlandplatz, Ausnahme Feuerwehrangehörige
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Wortprotokoll |
Aufgrund der vorhandenen Widmungsverfügung kann die örtliche Ordnungsbehörde die Aufstellung von Parkverbotsschildern anordnen. Bedenken werden nicht erhoben.
Ein Beschluss hierzu wird nicht gefasst.