Amt Bornhöved
 

Auszug - Auftragsvergabe durch die Schulverbandsvorsteherin / Beschluss zu Investitionen 2016  

12. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 19
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vom Protokollführer wird vorgetragen, dass zu entscheiden ist, ob die Schulverbandsversammlung wieder eine generelle Zustimmung zur Auftragserteilung durch die Schulverbandsvorsteherin für Investitionen die im Haushalt für das Haushaltsjahr 2016 eingeplant sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (auch bei Überschreitung der allgemeinen Auftragsbefugnis – s. TOP 6) erteilen möchte.

 

In der folgenden Diskussion wird die Meinung geäußert, dass dieses nicht erfolgen sollte, weil damit die Entscheidungsbefugnis der Schulverbandsversammlung im Einzelfall ausgehebelt wird. Auf der anderen Seite wird geäußert, dass die Vergangenheit zeigt, dass mit bisherigen generellen Ermächtigungen verantwortungsvoll umgegangen wurde. Dieses verdeutlicht auch der Finanzbericht für das III. Quartal 2015. Weiter wird die Auffassung vertreten, dass diese generelle Ermächtigung auch auf nichtinvestive geplante Maßnahmen ausgedehnt werden sollte und wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:


Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung ermächtigt die Schulverbandsvorsteherin, für die im Haushalt für das Haushaltsjahr 2016 geplanten Investitionen die erforderlichen Aufträge unter Beachtung des Vergaberechts im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den wirtschaftlichsten Anbieter auch bei Überschreitung der allgemeinen Auftragsbefugnis zu erteilen. Diese Ermächtigung gilt auch für konsumtive Maßnahmen unter den gleichen Voraussetzungen.


Abstimmungsergebnis dafür: 19 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0

 

Nach diesem Tagesordnungspunkt wird die Öffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen.