Tagesordnung - 20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 14.07.2016 | 10GV/16/030 | |||||
Ö 3 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 4 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 5.1 | Frage 1: Naturschutzbeauftragter | ||||||
Ö 5.2 | Frage 2: Kosten der neuen Straßenlaternen | ||||||
Ö 6 | Auftragsvergabe für die Umsetzung eines Amphibienteiches | VO/2016/611/10GV | |||||
Ö 7 | Beratung und Beschlussfassung über eine Namensänderung der Dr.-Gerlich-Schule | VO/2016/613/10GV | |||||
Ö 8 | Sanierung der Beleuchtungskörper der Flutlichtanlage am Sportplatz | VO/2016/614/10GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten nach erfolgtem Preisvergleich an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Die Gemeindevertretung genehmigt bei dem Produktsachkonto 424010.0332000 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000,00 EUR. Die Deckung der Mehrausgabe soll im Nachtragshaushalt sichergestellt werden.
Es ist zu klären, ob die Maßnahme aus Kreismitteln gefördert wird. Es ist auch zu klären, ob die gegenüber dem TVT ausgesprochene Förderzusage auf die Gemeinde übertragen werden kann. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Durchführung nicht von dem Vorliegen einer Förderzusage abhängig gemacht. Es ist aber förderunschädlich der vorzeitige Maßnahmebeginn zu beantragen.
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11.08.2016 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten nach erfolgtem Preisvergleich an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Die Gemeindevertretung genehmigt bei dem Produktsachkonto 424010.0332000 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000,00 EUR. Die Deckung der Mehrausgabe soll im Nachtragshaushalt sichergestellt werden.
Es ist zu klären, ob die Maßnahme aus Kreismitteln gefördert wird. Es ist auch zu klären, ob die gegenüber dem TVT ausgesprochene Förderzusage auf die Gemeinde übertragen werden kann. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Durchführung nicht von dem Vorliegen einer Förderzusage abhängig gemacht. Es ist aber förderunschädlich, den vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
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Ö 9 | Herstellung eines Starkstromanschlusses auf der Waldbühne | VO/2016/618/10GV | |||||
Ö 10 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 10.1 | Frage 1: Veranstaltungen Waldbühne | ||||||
Ö 10.2 | Frage 2: Amphibienteich | ||||||
Ö 10.3 | Frage 3: Schriftzug Schule | ||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten: Kauf eines Grundstückes | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||