Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld  

Bezeichnung: 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Datum: Do, 16.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 02.02.2015  
08GV/15/015  
     
   
Ö 3  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, Entschädigung nichtunfallbedingter Gesundheitsschäden      
Ö 6  
Beschluss über die Beibehaltung der Kindergartenbeiträge      
Ö 7  
Bericht über die der Gemeinde zugeflossenen Zuwendungen 2013 und 2014      
Ö 8  
Annahme von Spenden      
Ö 9  
Finanzbericht für das IV. Quartal 2014 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen      
Ö 10  
Finanzbericht für das I. Quartal 2015 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen      
Ö 11  
Finanzbericht für das II. Quartal 2015 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen      
Ö 12  
Einwohnerfragezeit      
Ö 13  
Verschiedenes      
N 14     Personalangelegenheiten (nichtöffentlich)      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
Ö 16  
Beschluss über den Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung      
    16.07.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
    Ö 16 - zurückgestellt
   

Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

   
    27.10.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Die Vorsitzende schlägt alsdann vor, zunächst über Änderungen zum Satzungsentwurf abzustimmen. Daraufhin werden folgende Anträge gestellt:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt in § 4 Abs. 1 der Straßenbaubeitragssatzung die gesetzlich höchstzulässigen Anliegersätze in Ansatz zu bringen, wie sie in dem vorliegenden Satzungsentwurf in der linken Spalte auch schwarz eingedruckt sind.

 

Abstimmungsergebnis dafür:  6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0

 

2.

Der Satzungsentwurf enthält in § 7 Abs. 5 eine Alternativ-Regelung zur Aufnahme einer Eckgrundstücksvergünstigung. In diesem Zusammenhang wird der Hinweis gegeben, dass es im Ermessen der Gemeinde liegt, in die Straßenbaubeitragssatzung eine Regelung aufzunehmen, durch die die allgemeine Verteilungsregelung zu Gunsten der Eigentümer von Grundstücken (sowie von zwischen zwei Straßen liegenden Grundstücken) gegenüber den übrigen Beitragspflichtigen modifiziert wird. Eine solche Eckgrundstücksvergünstigung wäre von der Gemeinde als Billigkeitserlass zu Lasten des allgemeinen Gemeindehaushalts zu tragen. Nach eingehender Beratung kommen die Sitzungsteilnehmer zu dem Ergebnis, dass die Haushaltslage keine Spielräume für eine solche Regelung zulässt.

 

Es wird der Antrag gestellt, von der Aufnahme einer Eckgrundstücksvergünstigung in die Straßenbaubeitragssatzung abzusehen und die Absätze 5 und 6 in § 7 zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis dafür:  5 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0

 

3.

Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der Straßenbaubeitragssatzung wird auf Antrag in § 15 der Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung bestimmt.

 

Abstimmungsergebnis dafür:  6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0

 

 

Da keine weiteren Änderungswünsche zum Satzungsentwurf vorgetragen werden, soll über die Satzung insgesamt abgestimmt werden. Die Vorsitzende stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

 

Die vorliegende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Tensfeld wird mit den vorstehenden Änderungen beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis dafür:  6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0