Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 9. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
Datum: Mi, 01.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 01.04.2015  
02BauA/15/015  
     
   
Ö 3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und Anfragen der Ausschussmitglieder      
Ö 4  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 5  
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet östlich Kieler Tor (L69), südlich Seeweg und nördlich B 430 (Gelände LIDL-Markt)      
    01.07.2015 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

1. Für das Gebiet östlich „Kieler Tor“ (L69), südlich „Seeweg“ und nördlich B 430 (hier Grundstücke Kieler Tor 25 – 33) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des LIDL-Marktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 qm planungsrechtlich abzusichern.

 

 

Lageplan 1. Änderung B-Plan 18

 

 

2. Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved beauftragt werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle Planungs- und Prüfaufträge zu vergeben, die im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 erforderlich werden. Da die Bauleitplanung auf Antrag durchgeführt  wird, ist mit der Antragstellerin vor Beauftragung der Planungsleistungen eine Kostenübernahmevereinbarung zu schließen und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. In der Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

6. Bei dem Produktsachkonto 02/511000.5431070 (Aufwendungen für die Ortsplanung) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.300,00 EUR genehmigt. Die Finanzierung der Mehrausgabe ist durch eine Erstattung der Antragstellerin in gleicher Höhe sichergestellt.

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0

 

   
    09.07.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

1. Für das Gebiet östlich „Kieler Tor“ (L69), südlich „Seeweg“ und nördlich B 430 (hier Grundstücke Kieler Tor 25 – 33) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des LIDL-Marktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 qm planungsrechtlich abzusichern.

 

Lageplan 1. Änderung B-Plan 18

 

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2. Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved beauftragt werden.

 Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle Planungs- und Prüfaufträge zu vergeben, die im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 erforderlich werden. Da die Bauleitplanung auf Antrag durchgeführt  wird, ist mit der Antragstellerin vor Beauftragung der Planungsleistungen eine Kostenübernahmevereinbarung zu schließen und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu fordern.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. In der Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

6. Bei dem Produktsachkonto 02/511000.5431070 (Aufwendungen für die Ortsplanung) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.300,00 EUR genehmigt. Die Finanzierung der Mehrausgabe ist durch eine Erstattung der Antragstellerin in gleicher Höhe sichergestellt.

Abstimmungsergebnis dafür: 11 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1

 

Ö 6  
Baulückenerfassung      
Ö 7  
Wiederherstellung des Feldweges am "Mehlkroogredder / Lüttkoppel"      
Ö 8  
Erneuerung der Küche im Vicelin-Kindergarten, Gebäude Kirchstraße 13 a      
Ö 9  
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung an den Ortseingängen  
VO/2015/149/02GV  
Ö 10  
Beantragung eines Verkehrszeichens an der Kreuzung "An den Wurthen/Birkenallee" sowie Beschluss zum Austausch von veralteten Verkehrszeichen      
Ö 11  
Sachstandsbericht zum Radschutzstreifen an der Segeberger Landstraße      
Ö 12  
Anbringen von Hinweiszeichen und Wegweiser zu touristisch bedeutsamen Zielen im Gemeindegebiet  
VO/2015/152/02GV  
Ö 13  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 14  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses