Tagesordnung - 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Ehrungen | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2014 | 10GV/14/018 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 7 | II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp, Kreis Segeberg | ||||||
Ö 8 | Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp | ||||||
Ö 9 | VI. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp | ||||||
01.12.2014 - Werkausschuss der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die VI. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp zu beschließen. Abstimmungsergebnisdafür: 7dagegen: 0Stimmenthaltung: 0 |
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11.12.2014 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die VI. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp wie folgt beschlossen:
VI. Nachtragssatzungzur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung und des § 17 der Satzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 11.12.2014 folgende VI. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp erlassen:
Artikel 1
§ 1 Absätze 3 und 4 erhalten jeweils folgende neue Fassung:
„(3)Für die Benutzung der gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen für Wohngrundstücke beträgt die Zusatzgebühr 1,27 EUR, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z. Zt. 7 %, je Kubikmeter Wasser. Die den Wasserversorgungsanlagen entnommenen Wassermengen werden durch Wassermesser ermittelt.
(4)Für industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke beträgt die Zusatzgebühr 1,19 EUR, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z. Zt. 7%, je Kubikmeter Wasser. Die den Wasserversorgungsanlagen entnommenen Wassermengen werden durch Wassermesser ermittelt. “
Artikel 2Inkrafttreten
Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
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Ö 10 | II. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen (Fernheizwerk) | ||||||
Ö 11 | Änderung der Friedhofssatzung | ||||||
Ö 12 | Konzept zur Umsetzung des § 47 f Gemeindeordnung (GO) | ||||||
Ö 13 | Schulsozialarbeit Dr. Gerlich-Schule Trappenkamp | ||||||
Ö 14 | Grundsatzbeschluss Eltern-Kind-Zentrum | ||||||
Ö 15 | Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes Gablonzer Straße des Schulzentrums | ||||||
Ö 16 | Zuschuss an den TVT zur Sanierung einiger Bahnen der Minigolf-Betonanlage | ||||||
Ö 17 | Beschluss zur Erweiterung der Sportanlagen und Beauftragung eines Planungsbüros für die Grundlagenermittlung und Vorplanung | ||||||
Ö 18 | Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Ergebnisverwendung 2013 der Gemeindewerke | ||||||
Ö 19 | Entlastung des Werkleiters der Gemeindewerke für das Geschäftsjahr 2013 | ||||||
Ö 20 | Benennung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2014 der Gemeindewerke | ||||||
Ö 21 | Wirtschaftsplan der GWT für das Geschäftsjahr 2015 | ||||||
Ö 22 | Finanzbericht III. Quartal 2014 | ||||||
Ö 23 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 24 | Verschiedenes | ||||||
N 25 | Personalangelegenheiten (nichtöffentlich) | ||||||
N 26 | Personalbemessung des Bauhofes | ||||||
N 27 | Planung und Bauleitung für die Modernisierung der Kesselanlage im Fernheizwerk Trappenkamp (nichtöffentlich) | ||||||
N 28 | Ausführung von Beschlüssen der Gemeindevertretung (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 29 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||