Auszug - Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Barkow trägt den Sachverhalt vor:
Sachverhalt:
Die Abwassergebühr ist ab 01.01.2015 auf 2,20 € pro cbm Abwasser anzupassen.
Mit Wirkung vom 01.01.2013 konnte die Abwassergebühr auf 2,05 € pro cbm Abwasser gesenkt werden, da ein Teil der Aufwendungen durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage finanziert werden konnte. Ab 2015 wurden von den Gemeindewerken erhöhte Unterhaltungskosten angemeldet. Auch wurden bezüglich der SÜVO in 2015 325.000,00 € und in 2016 335.000,00 € als Anlage im Bau eingeplant. Nach Fertigstellung werden diese durch die Anlagenbuchhaltung aktiviert, so dass ein Anstieg in den Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen zu erwarten ist. Um diese Mehraufwendungen decken zu können, ist es erforderlich die Abwassergebühr ab 2015 entsprechend anzupassen. Auf einen Kalkulationszeitraum von 3 Jahren gem. § 6 KAG sollte jedoch verzichtet werden, da zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar ist, wann eine Aktivierung der Anlagen im Bau erfolgen wird. Somit kann zeitnah auf evtl. Änderungen mit einer Gebührenanpassung reagiert werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp beschließt den Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp in vorliegender Fassung.
Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0