Folgende Änderungen sollen eingearbeitet werden:
§ 26, Abs. 5
Der letzte Satz muss heißen: „Weitere Innschriften sowie Ornamente oder andere Darstellungen sind als Tiefzug erlaubt.“
§ 33, Abs. 3, Satz 2 lautet:
„Gold- und Silberschrift sind gestattet.“
Der weitere Text bleibt bestehen.
Mit diesen beiden Änderungen wird die neue Friedhofssatzung einstimmig beschlossen.