Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp  

Bezeichnung: 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Datum: Do, 29.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
Zusatz: Vor Eröffnung der Sitzung bittet Herr Bürgermeister Krille alle Anwesenden, sich von den Sitzen zu erheben und dem verstorbenen GV-Mitglied Herrn Friedrich Schimmeck in einer Trauerminute zu gedenken.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.02.2011      
Ö 3  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit      
Ö 6  
Erlass der Haushaltssatzung 2012      
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss der 09. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 (Celsiusstraße 5)      
    29.03.2012 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 7 - (offen)
   

1.r das nachstehend gekennzeichnete Flurstück 222 der Flur 1 der Gemarkung Trappenkamp, belegen an der Celsiusstraße 5 in Trappenkamp, wird die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 aufgestellt:

 

 

Durch die Bauleitplanung soll die Art der baulichen Nutzung von eingeschränktem Gewerbegebiet in Mischgebiet geändert werden.
 

2.Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
 

3.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 

4.Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele wird nach § 13 a BauGB abgesehen. In der Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
 

5.Den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben (§§ 13 a i.V.m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB).
 

6.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll der Kreis Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

Die Planungskosten hat der Erwerber des Grundstücks als Antragsteller zu zahlen. Mit Erteilung des Planungsauftrages ist ein Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten, mithin 1.500,00 Euro, durch den Erwerber zu zahlen.
 

7.Der Bauausschuss wird ermächtigt, die verfahrensleitenden Beschlüsse zu fassen.

Abstimmungsergebnis   dafür: 17   dagegen: 0   Stimmenenthaltungen: 0

 

Ö 8  
Änderung der Satzung für den Waldfriedhof der Gemeinde Trappenkamp (Friedhofsordnung)      
Ö 9  
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung      
Ö 10  
Fußweg Schulstraße      
Ö 11  
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Trappenkamp      
Ö 12  
Reinigung gemeindlicher Gebäude      
Ö 13  
Verschiedenes      
N 14     Netzversorgung mit Strom a) Vorstellung der Konzepte durch die Bewerber*) - um 19.30 Uhr: E.ON Netz AG - um 20.15 Uhr: Gemeindewerke Trappenkamp b) Beratung und Beschlussfassung über die Konzessionsvergabe      
N 15     Personalangelegenheiten hier: Stellenbesetzung Jugendpfleger/in      
N 16     Auftragsvergaben - Radweg Ricklinger Straße      
N 17     Vertragsangelegenheiten Pflegevereinbarung mit dem TVT über die Sportplatzpflege des Sportzentrums in der Segeberger Straße      
Ö 18  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse