Tagesordnung - 20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.04.2013 | 08GV/13/007 | |||||
Ö 3 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 4 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Neufassung der Hauptsatzung | ||||||
Ö 6 | Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld | ||||||
15.05.2013 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung Tensfeld nachstehenden Beschluss:
Die III. Nachtragssatzung zur Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld vom 10.07.2009 in der zzt. aktuellen Fassung ist ab dem 01.08.2013 wie folgt zu ändern:
A. § 3 wird wie folgt geändert:
§ 3 Angebot des Kindergartens
Der Kindergarten nimmt Kinder in den Kindergartengruppen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit (Alter von ca. 10 Jahren) auf. Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach § 5.
§ 11 wird wie folgt geändert:
§ 11 Benutzungsgebühren ab 01.08.2013
1. Für die Nutzung des Kindergartens werden Benutzungsgebühren erhoben.
2. Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt pro Kind ab vollendetem 3. Lebensjahr:
07.30 bis 12.30 Uhr (Kernzeit) 160,00 € 07.00 bis 13.00 Uhr (verlängerte Öffnungszeiten) 180,00 € 07.00 bis 14.00 Uhr (verlängerte Öffnungszeiten) 200,00 € 07.30 bis 12.30 Uhr an 3 Wochentagen 110,00 € 07.00 bis 14.00 Uhr an 3 Wochentagen/verlängerte Öffnungszeiten 120,00 € Schulkindbetreuung von 07.00 bis 14.00 Uhr einschl. Ferienbetreuung 80,00 € Schulkindbetreuung von 07.00 bis 14.30 Uhr einschl. Ferienbetreuung 90,00 €
Für die Kinder, die bis 14.00 Uhr und 14.30 Uhr den Kindergarten besuchen, wird die Teilnahme am Mittagessen angeboten. Die Kindertagesstättenleitung wird als Einnahmekasse per Dienstanweisung benannt. Die gesamte Planung der Mittagsversorgung und der Einzug des Essengeldes erfolgt individuell vor Ort in Tensfeld.
3. Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt pro Kind ab vollendetem 1. Lebensjahr - bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres:
07.00 bis 14.00 Uhr (Kernzeit) 240,00 € 07.00 bis 14.00 Uhr an 3 Wochentagen 150,00 €
Die Benutzungsgebühren für diese Kinder werden bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, erhoben.
§ 11a entfällt.
B. Stellenplan:
Die Stelle mit der lfd. Nummer 2 im Stellenplan zum Haushalt 2013 der Gemeinde Tensfeld ist ab 01.08.2013 von 35 Stunden/Woche auf 37,5 Stunden/Woche anzuheben.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 7 | Darlehensaufnahme für das Haushaltsjahr 2012 | ||||||
Ö 8 | Quartalsbericht I. Quartal 2013 | ||||||
Ö 9 | Ergebnis der Breitbandausschreibung; - Entscheidung zum weiteren Vorgehen | ||||||
Ö 10 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||
N 12 | Auftragsvergaben (nichtöffentlich) | ||||||
N 12.1 | Wegeunterhaltungsmaßnahmen (nichtöffentlich) | ||||||
N 12.2 | Wegeunterhaltung (nichtöffentlich) | ||||||