Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
Datum: Di, 19.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:03 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
Zusatz: Die Einhaltung der 3-G-Reglungen ist wünschenswert.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021  
07GV/21/036  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Mitgliedschaft Holsteins Herz      
Ö 7  
Planung von großflächigen Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Außenbereich  
Enthält Anlagen
VO/2021/249/07GV  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Alternative I:

 

  1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen. 

 

  1. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sollen möglichst frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Zwecke und Ziele eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen informiert werden.  

 

  1. Ein Flächennutzungsplan besteht in der Gemeinde Tarbek nicht. Es ist aktuell nicht geplant, dass die Gemeinde Tarbek für ihr Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen wird. Aufgrund der fehlenden Privilegierung des Vorhabens kann der bauplanungsrechtliche Rahmen somit nur durch einen selbständigen Bebauungsplan geschaffen werden, der der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf. Mit den übergeordneten Behörden ist daher zunächt eine Abstimmung der Planung durchzuführen.

 

  1. Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller/ die Antragsteller/in alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen. 

 

 

Alternative II:

 

Die Gemeinde spricht sich gegen den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet aus.  

 

 

 

 

   
    19.10.2021 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Alternative I:

 

  1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen. 

 

  1. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sollen möglichst frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Zwecke und Ziele eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen informiert werden.  

 

  1. Ein Flächennutzungsplan besteht in der Gemeinde Tarbek nicht. Es ist aktuell nicht geplant, dass die Gemeinde Tarbek für ihr Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen wird. Aufgrund der fehlenden Privilegierung des Vorhabens kann der bauplanungsrechtliche Rahmen somit nur durch einen selbständigen Bebauungsplan geschaffen werden, der der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf. Mit den übergeordneten Behörden ist daher zunächt eine Abstimmung der Planung durchzuführen.

 

  1. Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller/ die Antragsteller/in alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen. 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 

Ö 8  
Vorberatung Haushalt 2022      
Ö 9  
Aussprache zur Seniorenweihnachtsfeier2021      
Ö 10  
Einwohnerfragezeit      
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Offene Posten hier: Bericht über offene Forderungen der Gemeinde Tarbek      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse