Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2021 | 03GV/21/048 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Erlass einer neuen Hauptsatzung | VO/2021/064/03GV-1 | |||||
Ö 7 | Finanzbericht II. Quartal 2021 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2021/239/03GV | |||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d" hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2021/235/03GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit den in der Abwägungstabelle genannten Ergebnissen geprüft. Zur Stellungnahme der Person „Privat 2“ (siehe Seite 11 der Abwägungstabelle) beschließt die Gemeindevertretung, dass aus den in Alternative 1 genannten Gründen weiterhin das beschleunigte Verfahren nach §§ 13 b i.V. m. 13 a BauGB auf das Verfahren Anwendung finden soll.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt)
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen erneut ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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09.09.2021 - Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit den in der Abwägungstabelle genannten Ergebnissen geprüft. Zur Stellungnahme der Person „Privat 2“ (siehe Seite 11 der Abwägungstabelle) beschließt die Gemeindevertretung, dass aus den in Alternative 1 genannten Gründen weiterhin das beschleunigte Verfahren nach §§ 13 b i.V. m. 13 a BauGB auf das Verfahren Anwendung finden soll.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen erneut ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Nach der Abstimmung erläutert der Bürgermeister die Festsetzungen des B-Planes mit Hilfe einer an die Wand projizierten Karte des B-Planbereiches.
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Ö 9 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 10 | Verschiedenes | ||||||