Informationen zur Bundestagswahl 2025
Nachdem der Bundespräsident den 23. Februar 2025 als Tag der vorgezogenen Bundestagswahl festgesetzt hat, ist auch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Kraft getreten.
Da laut Artikel 39 Grundgesetz bei einer vorgezogenen Bundestagswahl zwischen der Auflösung des Bundestags und dem Wahltag höchstens 60 Tage liegen dürfen, müssen die Fristen des Bundeswahlgesetzes auf den nahen Wahltermin angepasst werden. Der detaillierte Fristenplan ermöglicht es, die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl zu gewährleisten. Dadurch wird eine zügige Wahlvorbereitung und eine einheitliche Durchführung der Wahl im gesamten Wahlgebiet sichergestellt.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wählerverzeichnisse wurden auch bei dieser vorgezogenen Neuwahl sechs Wochen vor dem Wahltag, also am 12. Januar 2025, aufgestellt.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt im Amt Bornhöved bis Ende Januar 2025. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch einen personalisierten QR-Code um online Briefwahlunterlagen beantragen zu können.
Briefwahl und „Briefwahl vor Ort“
Wer sich per Briefwahl an der Wahl beteiligen möchte, muss dies beantragen. Dazu kann der mit der Wahlbenachrichtigung versandte Antrag ausgefüllt und an die Amtsverwaltung versandt werden.
Briefwahlunterlagen können auch – unabhängig davon, ob die Wahlbenachrichtigung bereits zugegangen ist – online auf der Homepage unter diesem Link beantragt werden, falls gewünscht kann dort auch eine alternative Versandadresse angegeben werden.
Bei einer Bundestagswahl ohne verkürzte Fristen liegen zu diesem Zeitpunkt bereits die Stimmzettel vor, so dass ein Versand der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten zeitgleich erfolgt.
Dies ist bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl nicht der Fall.
Bei vorgezogenen Neuwahlen gibt es aufgrund der abgekürzten Fristen eine wichtige Besonderheit: Da die Stimmzettel aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen erst Anfang Februar vorliegen, können die Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt an die Wahlberechtigten versandt werden.
Das bedeutet natürlich auch, dass die Briefwahl an Ort und Stelle ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt möglich sein wird, auch wenn die Wahlbenachrichtigung schon im Januar zugestellt wurde.
Insgesamt reduziert sich der Zeitraum für die Briefwahl bei einer vorgezogenen Neuwahl auf ca. 2 bis 3 Wochen. Wer per Brief wählen möchte, sollte möglichst nicht zu lange warten, die Unterlagen zu beantragen!
Die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass er bis 18.00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (Amt Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp) eintrifft. Wer die Möglichkeit dazu hat, kann seinen Wahlbrief auch persönlich in den dortigen Briefkasten einwerfen.
Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt in der Amtsverwaltung abholt, kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den Wahlbrief gleich dort abgeben (sog. „Briefwahl vor Ort“).
Bei dieser Art ist der rechtzeitige Zugang der Briefwahlunterlagen unabhängig von den Zustellungslaufzeiten gesichert.
Eine „Briefwahl vor Ort“ ist zu den Öffnungszeiten der Amtsverwaltung möglich.
Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 15.00 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Weitergehende Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de
Amt Bornhöved
Der Gemeindewahlleiter
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