22.08.2013 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
Ö 9.1 - ungeändert beschlossen
Aufgrund der Straßenschäden in den Straßen „Drosselweg“ und „Claudiusstieg“ ist ein Ingenieurbüro mit der Prüfung einer grundhaften Erneuerung zu beauftragen. Im Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2013 sind für die Grundlagenermittlung und die Vorplanung sowie die Bodengrunduntersuchung und Kanaluntersuchung Haushaltsmittel einzustellen. Weiterhin ist eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2014 in Höhe der voraussichtlichen Kosten für den Ausbau dieser Straßen aufzunehmen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu erteilen.