Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved  

Bezeichnung: 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
Datum: Di, 13.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch die amtierende Schulverbandsvorsteherin      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bericht der Schulverbandsvorsteherin      
Ö 4  
Verabschiedung ausgeschiedener Vertreter/innen      
Ö 5  
Feststellung des ältesten Mitgliedes und Übergabe des Vorsitzes      
Ö 6  
Wahl der Schulverbandsvorsteherin/ des Schulverbandsvorstehers sowie Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung und Übergabe des Vorsitzes      
Ö 7  
Verpflichtung der Schulverbandsvertreter/innen      
Ö 8  
Wahl der Stellvertretenden der Schulverbandsvorsteherin / des Schulverbandsvorstehers sowie Ernennung und Vereidigung      
Ö 9  
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und deren Stellvertreter nach der Schulverbandssatzung      
Ö 10  
Wahl der/des Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertretung      
Ö 11  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.05.2013  
09Svers./13/004  
     
   
Ö 12  
Berichte      
Ö 13  
Beschluss zur Nachtragssatzung der Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved zur Entschädigung des / der stellv. Schulverbandsvorsteher/in      
    13.08.2013 - Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

VIII. Nachtragssatzung

zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved vom 29.12.1999

 

Aufgrund des § 56 des Schleswig Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und § 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 13.08.2013 folgende VIII. Nachtragssatzung erlassen:

 

I.

§ 10 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

 

„ Der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Schulverbandsvorsteherin oder des Schul-

verbandsvorstehers wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Verhinderung

der Schulverbandsvorsteherin oder des Schulverbandsvorstehers für ihre oder seine be-

sondere Tätigkeit als Vertretung eine Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von

der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung wird für jeden Tag, an dem

die Schulverbandsvorsteherin oder der Schulverbandsvorsteher vertreten wird, in Höhe ei-

nes Dreißigstels von 75 % der monatlichen Aufwandsentschädigung der Schulverbands-

vorsteherin oder des Schulverbandsvorstehers gewährt. “

 

II.

Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt die „VIII. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved“.

Abstimmungsergebnis dafür:  20 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

Ö 14  
Beschluss zur Nutzung des Schulbusses für Jugendfahrten      
Ö 15  
Einwohnerfragezeit      
Ö 16  
Verschiedenes