Tagesordnung - 21. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 24.01.2018 | 06GV/18/031 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 7 | Prüfung des Jahresabschlusses 2012 | VO/2018/055/06GV-1 | |||||
Ö 8 | Finanzbericht IV. Quartal 2017 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2018/083/06GV | |||||
Ö 9 | Beratung und Beschluss zum jährlichen Zuschuss an den Seniorenklub Stocksee | VO/2018/089/06GV | |||||
Ö 10 | Beratung und Beschluss über den Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung | VO/2018/090/06GV | |||||
Ö 11 | Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsflächenin den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich "Westlich Dorfstraße, südlich Waldweg 3, nördlich Dorfstraße 36" hier: Satzungsbeschluss | VO/2018/096/06GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „westlich Dorfstraße, südlich Waldweg 3, nördlich Dorfstraße 36" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem im Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „westlich Dorfstraße, südlich Waldweg 3, nördlich Dorfstraße 36" bestehend aus der Planzeichnung und dem Text Teil B wird beschlossen.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „westlich Dorfstraße, südlich Waldweg 3, nördlich Dorfstraße 36" durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
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21.03.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „westlich Dorfstraße, südlich Waldweg 3, nördlich Dorfstraße 36" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem im Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „westlich Dorfstraße, südlich Waldweg 3, nördlich Dorfstraße 36" bestehend aus der Planzeichnung und dem Text Teil B wird beschlossen.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für den Bereich „westlich Dorfstraße, südlich Waldweg 3, nördlich Dorfstraße 36" durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnisdafür: 7dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes nimmt Herr Jansen wieder an der Sitzung teil und übernimmt die Sitzungsleitung.
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Ö 12 | Bestimmung von Wahlräumen und Wahlvorständen | VO/2018/097/06GV | |||||
Ö 13 | Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019-2023 | VO/2018/102/06GV | |||||
Ö 14 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 15 | Verschiedenes | ||||||