Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Trappenkamp
Die Gemeinde Trappenkamp ist gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH) zu einer erstmaligen Aufstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 30.06.2028 verpflichtet.
Die Aufstellung des kommunalen Wärmeplanes erfolgt durch die Gemeindewerke Trappenkamp (Tel.: 04323 805448-0; E-Mail: ).
