Digitale Angebote für Senioren
Amt Bornhöved
 

KiTa Ermäßigung

Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen (kurz: Kita-Befreiung)
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

Ein entsprechendes Antragsformular sowie ein Merkblatt können Sie hier herunterladen.
Diesen Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben sowie mit den entsprechenden Nachweisen versehen in den Briefkasten der Amtsverwaltung einwerfen oder während unserer Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben.