Den Norden am Herzen
Amt Bornhöved
 

Grundstücke im Amtsgebiet

Baugrundstücke in Damsdorf

In der Gemeinde Damsdorf ist im Jahr 2024 westlich von der Segeberger Straße, südlich der Dorfstraße ein neues Baugebiet mit 9 Bauplätzen entstanden. Von den 9 Bauplätzen sind 4 bereits verkauft oder kurz vorm Abschluss eines Kaufvertrages, so dass derzeit noch 5 Bauplätze frei sind. 

 

Die noch freien Bauplätze haben eine Größe zwischen 906 m² und 1.113 m². Der Quadratmeterpreis beträgt 95,00 €. 

Das Kaufgrundstück wird als erschlossenes Grundstück verkauft. Die Erschließung umfasst die Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB.

Die Erschließung umfasst nicht die Oberflächenentwässerung und die Entsorgung des anfallenden Schmutz- und Abwassers. Die Errichtung einer entsprechend abflusslosen Sammelgrube auf dem Kaufobjekt zum Auffangen des Schmutz- und Abwassers geht zu Lasten des Käufers. Das Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

 

Entscheidend für die Bewerber ist ebenfalls noch, dass nach Abschluss des Kaufvertrages innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau begonnen werden muss und nach 5 Jahren das Haus bezugsfertig sein muss. Das gebaute Haus muss für 10 Jahr selbst bewohnt werden (in schwerwiegenden Fällen, wie einer schweren Erkrankung, jobbedingter Umzug etc. kann die Gemeinde eine Ausnahmeregelung treffen).  Eine untergeordnete Anliegerwohnung darf vermietet werden.

 

Der Bebauungsplan steht Ihnen hier zur Verfügung.

 

Für Rückfragen zum Bebauungsplan und allen baurechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Herr Wieske (Tel. 04323/907764, e-mail: ) zur Verfügung.

Für Rückfragen zu den Grundstücken und/oder Bewerbungen auf die Grundstücke steht Ihnen Frau Lütjens (Tel. 04323/907767, e-mail: ) zur Verfügung.

 

Investorengrundstücke in Bornhöved

Die Gemeinde Bornhöved liegt im Kreis Segeberg und hat rund 3.350 Einwohner. Die Gemeinde ist verkehrlich sehr gut erschlossen, sodass es möglich ist, über die Autobahn 21 sowohl die Kreisstadt Bad Segeberg, die Hansestadt Hamburg und die Landeshauptstadt Kiel mit geringem Zeitaufwand zu erreichen. Bornhöved verfügt zudem über eine gute Nahversorgungsstruktur sowie über Kindertagesstätten und eine Grund- und Gemeinschaftsschule. Weiterführende Schulen befinden sich in Bad Segeberg und in der benachbarten Gemeinde Trappenkamp.  


Die Landgesellschaft Schleswig-Holstein hat im Auftrag der Gemeinde Bornhöved ein Wohnbaugebiet im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 25 erschlossen. Das Gebiet verfügt über 23 Bauplätze, von denen zwei an Investoren vermarktet werden sollen. Es handelt sich dabei um den Bauplatz 16 in einer Größe von 1.412 m² und den Platz 17 in einer Größe von 2.062 m². Die erste Phase der Erschließung ist mit der Fertigstellung der Baustraße abgeschlossen, sodass sofort nach Beurkundung und Kaufpreiszahlung mit den Hochbauarbeiten begonnen werden kann. Das Gebiet befindet sich westlich des Baugebietes „Himmelsblick“, dessen Erschließung im Jahr 2020 abgeschlossen wurde.


Der Kaufpreis für die Investorengrundstücke beträgt 200,00 €/m2 und beinhaltet die Erschließung gemäß § 127 Abs. 2 BauGB zzgl. der üblichen Baunebenkosten. Gemäß den Vorgaben des B-Plans Nr. 25 ist ein mehrgeschossiger Wohnungsbau mit zwei Vollgeschossen möglich. Die maximale Gebäudehöhe liegt bei 10,50 m über dem Bezugspunkt und Grundflächenzahl beträgt 0,4. (Bebauungsplan Nr. 25). Die Baugrundstücke werden provisionsfrei ohne Architekten-/Haus- und Finanzierungsbindung über die Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH verkauft. 


Sofern Sie Interesse an den Bauplätzen Nr. 16 und/oder Nr. 17 haben, senden Sie bitte Ihre Interessenbekundung inkl. einer kurzen Beschreibung Ihres Baukonzeptes sowie einer Visualisierung direkt an die Gemeinde Bornhöved, c/o Amt Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, E-Mail: . Die Entscheidung über die Vergabe der Bauplätze wird durch die Vertreter der Gemeinde getroffen. Die vorgestellte Planung wird Bestandteil des später abzuschließenden Kaufvertrages werden. Die Vergabe eines Baugrundstücks setzt voraus, dass die Bewerber innerhalb von 3 Jahren nach Stichtag der Übergabe des Grundstücks gemäß Grundstückskaufvertrag ein Wohngebäude bezugsfertig errichten.