Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/130/08GV  

Betreff: Jahresabschluss 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Andreas Pump
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Pump, Andreas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
22.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
22.04.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Tensfeld für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und anschließend beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss (§ 92 Abs. 3 GO). Gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 92 Abs. 1 GO). Im Rahmen der Abschlussprüfung ist noch nicht bekannt, ob eine Prüfung der Kassenbelege für das Haushaltsjahr 2023 vorgenommen wird.

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch die Verwendung/ Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 92 Abs. 3 GO).

 

Die Gemeinde Tensfeld schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Fehlbetrages von 442.600,00 EUR mit einem Fehlbetrag von 107.772,60 EUR ab. Gemäß § 26 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

 

Die Gemeinde Tensfeld verfügt mit Stand vom 31.12.2023 über eine Ergebnisrücklage in Höhe von 160.367,52 EUR. Somit ist ein Ausgleich des Jahresfehlbetrags in voller Höhe möglich. Die Ergebnisrücklage mindert sich durch den Ausgleich entsprechend um 107.772,60 EUR auf 52.594,92 EUR.

 

Eine entsprechende Ergebnisbehandlung wird auch vorgeschlagen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Minderung der Ergebnisrücklage um 107.772,60 EUR (Jahresfehlbetrag) auf 52.594,92 EUR

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2023.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag in Höhe von 107.772,60 EUR mit Mitteln aus der Ergebnisrücklage zu decken.

 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss zum 31.12.2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 08 JA 2023 Bilanz verdichtet (61 KB)      
Anlage 2 2 08 JA 2023 Ergebnisrechnung mit Konten (149 KB)      
Anlage 3 3 08 JA 2023 Finanzrechnung mit Konten (145 KB)      
Anlage 4 4 08 JA 2023 Teilergebnis- und Finanzrechnungen (1478 KB)      
Anlage 5 5 08 JA 2023 Teilergebnis- und Finanzrechnungen Produkt 612000 (92 KB)      
Anlage 6 6 08 Anhang 2023 (158 KB)      
Anlage 7 7 08 JA 2023 Anlagenspiegel (54 KB)      
Anlage 8 8 08 JA 2023 Forderungsspiegel (41 KB)      
Anlage 9 9 08 JA 2023 Verbindlichkeitenspiegel (49 KB)      
Anlage 10 10 08 JA 2023 Übertragene HH Ermächtigungen (110 KB)      
Anlage 11 11 08 JA 2023 Sondervermögen usw (9 KB)      
Anlage 12 12 08 Lagebericht 2023 (596 KB)