Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/121/06GV  

Betreff: Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee      
Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Wie bereits mitgeteilt wurde, beabsichtigt die Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz AG) den Netzbetrieb auf eine neu zu gründende Schleswig-Holstein Netz GmbH zu übertragen. Diesem Vorhaben hatte die Gemeinde zugestimmt und wurde der SH Netz AG mitgeteilt, dass die Gemeinde mit diesem Beschluss auch der Übertragung der Wegenutzungsverträge Gas und Strom auf die neu zu gründende GmbH zustimmt. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises wurde über diesen Beschluss informiert und teilte diese mit Schreiben vom 19.01.2024 mit, dass sie die erfolgte Anzeige nach § 108 GO (Anzeige einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft) erhalten hat und sie der mittelbaren Beteiligung an der SHn Netz GmbH nicht widerspricht bzw. widersprechen wird. Gleichzeitig teilte sie mit, dass sie Ausnahmen von § 102 Abs. 2 Nr. 1 GO im Gesellschaftervertrag der SH Netz GmbH zulässt.

 

Zwischenzeitlich liegt auch der Entwurf eines neuen Konsortialvertrages aller Aktionäre der künftig unter dem Namen „Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG“ firmierende SH Netz AG vor. Der neue Konsortialvertrag enthält insbesondere Regelungen/Anpassungen zur Übertragung des Netzgeschäftes auf die SH Netz GmbH und weitere organisatorische Angelegenheiten der AG, eine Definition der Kontingent- und Optionsaktien, Regelungen zur Bestimmung des Grundkaufpreises und zum geänderten Aktienhandel, welcher für die Gemeinde von Bedeutung werden kann.

Bisher war es so, dass die Gemeinde zu bestimmten Stichtagen eine Veräußerungsabsicht anzeigen musste und dann ein Rückkauf zum aktuellen Aktienwert bzw. zur Kapitalgarantie erfolgen musste. Dieses wird nun dahingehend geändert, dass zu bestimmten Stichtagen eine Veräußerungsabsicht anzuzeigen ist, eine Verpflichtung zum Rückkauf der Aktien besteht aber nicht mehr. Die zu veräußernden Aktien wären der HanseWerk AG zum Kauf anzubieten und diese entscheidet dann, ob sie die Aktien ankauft. Wird das Verkaufsangebot abgelehnt, kann die Gemeinde die zu verkaufenden Aktien anderen erwerbsberechtigten Gemeinden zu einem beliebigen Preis zum Kauf anbieten. Von der SH Netz AG wurde bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass die HanseWerk AG beabsichtigt, auch einen entsprechenden Ankauf vorzunehmen, aber dabei handelt es sich eben nur noch um eine Absichtserklärung und keine Verpflichtung.

 

Nach einer Anmerkung zu § 17 des Konsortialvertrages beabsichtigt die HanseWerk AG vor Ablauf der bestehenden Kapitalgarantie eine erneute Kapitalgarantieerklärung abzugeben. Die Rückkaufgarantie wird für das Jahr 2029 abgegeben werden. Wie bereits im letzten Jahr mitgeteilt wurde, wird sich die erwartete neue Kapitalgarantie aber auf bereits erworbene Kontingent und Optionsaktien sowie neu erworbenen Kontingentaktien beschränken (keine Garantie auf neue Optionsaktien).

 

Wenn eine erneute Kapitalgarantie erfolgt (wovon auszugehen ist), besteht keine dringende Notwendigkeit bereits erworbene Aktien zu veräußern. Wenn allerdings beabsichtigt ist, in den nächsten Jahren Aktien zu veräußern, sollte eine Veräußerung bereits in diesem Jahr stattfinden, weil dann noch die Rückkaufverpflichtung besteht. Kündigungstermine wären bis zum 27.03.2024, bis zum 31.05.2024 und bis zum 15.06.2024.

Es wäre auch möglich, nicht alle erworbenen Aktien zu veräußern, sondern nur einen Teil. Bei einem Teilverkauf würden allerdings die zuerst erworbenen Aktien zurückgegeben (first in – first out). Wenn eine teilweise oder vollständige Aktienrückgabe erfolgen soll, würde für einen möglichen Neuerwerb allerdings eine Sperrfrist entstehen.

Die Aktionärsgemeinden im Amtsbezirk halten folgenden Aktienbestand:

 

Anzahl Aktien

Rückkaufwert 2024 (EUR)

-s. folgenden Absatz-

Gemeinde

25

25 x 5.512,65 = 137.816,25

Stocksee, Tensfeld

41

41 x 5.512,65 = 226.018,65

Damsdorf

92

92 x 5.512,65 = 507.163,80

Gönnebek

 

Der Rückkaufpreis in diesem Jahr liegt mit 5.512,65 EUR/Aktie deutlich über der Kapitalgarantie und auch deutlich über den jeweiligen Ankaufpreisen. Weiter wird die Garantiedividende von 152,11 EUR/Aktie auf 199,49 EUR/Aktie erhöht werden. Damit handelt es sich für die Aktionärsgemeinden im Amtsgebiet nach wie vor um eine rentierliche Maßnahme.

 

Im Amtsgebiet wurden Aktien der SH Netz AG zu folgenden Preisen erworben:

 

Kaufpreis

(EUR)

Rendite (brutto)

Gemeinde

bisher

neu

4.122,29

3,69 %

4,84 %

Damsdorf, Gönnebek, Stocksee, Tensfeld

4.812,48

3,16 %

4,15 %

Damsdorf, Gönnebek

5.096,43

2,99 %

3,92 %

Gönnebek

 

Die Brutto-Rendite 2024 wird nachfolgend aufgeführt:

 

Gemeinde

Betrag (EUR)

Stocksee, Tensfeld

25 x 199,49 = 4.987,25

Damsdorf

41 x 199,49 = 8.179,09

Gönnebek

92 x 199,49 = 18.353,08

 

Der Grundkaufpreis einer Aktie 2024 wird auf 5.711,44 EUR erhöht. Das entspricht einer Rendite von 3,50 % (brutto).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt

 

 


Beschlussvorschlag:

Variante 1

Die Gemeindevertretung beschließt zu den Veräußerungsstichtagen 2024 keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu verkaufen, wenn eine Kapitalgarantieerklärung erfolgt, weil die Absicht besteht, die Aktien auf unbestimmte Zeit weiter zu halten.

 

Variante 2

Die Gemeindevertretung beschließt zu einem Veräußerungsstichtag 2024 insgesamt XXX (Anzahl angeben) Aktien der Schleswig-Holstein Netz zu verkaufen

 

 

 


Anlage/n:

Zusammenfassende Erläuterung aller Beschlussvorschläge der Partnerversammlung im März/April 2024

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Anlage 1 Konsortialvertrag (515 KB)