Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/103/06GV  

Betreff: Informelles Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Stocksee
Abschließender Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee      
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
20.03.2024 
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat sich mit ihrem Beschluss vom 20.07.2021 dafür ausgesprochen, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie hat sich grundsätzlich bereit erklärt, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

Ein möglicher Ausbau der Solar-Freiflächenanlagen soll entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeindevertretung hat sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet ausgesprochen. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weiteren Entscheidungen der Gemeinde bilden.

 

Mit der Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes ist das Planungsbüro PROKOM beauftragt. Auf Grundlage der Prüfungen, dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung und der zwischenzeitlich mit den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden erfolgten Abstimmungen hat das Planungsbüro die dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfsunterlagen erstellt. 

 

Das Planungsbüro PROKOM wird in der Sitzung des Planungs-, Bau und Umweltausschusses durch Herrn Weidlich auch noch einmal die Entwurfsunterlagen und die Ergebnisse der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange erläutern.

 

In einem nächsten Schritt entscheidet die Gemeindevertretung, ob sie das informelle Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließen will. Dadurch erlangt das Konzept Verbindlichkeit und ist bei der späteren Änderung/Neuaufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.

Aber auch die Investoren erhalten damit Planungssicherheit für Investitionen in Solarparks.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt das vorliegende informelle Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Stocksee als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

 

Der Beschluss ist bekanntzumachen und das städtebauliche Entwicklungskonzept in das Internet einzustellen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Informelles Rahmenkonzept mit Anlagen

Übersicht Abstimmung mit den Nachbargemeinden

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Tabelle_Abstimmung_Nachbargemeinden_2024-03-20 (170 KB)      
Anlage 2 2 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Text_2024-03-20 (1729 KB)      
Anlage 3 3 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Plan_1_2024-03-20 (3304 KB)      
Anlage 4 4 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Plan_2_2024-03-20 (2342 KB)      
Anlage 5 5 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Plan_2a_2024-03-20 (2162 KB)      
Anlage 6 6 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Plan_2b_2024-03-20 (1840 KB)      
Anlage 7 7 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Plan_3_2024-03-20 (3867 KB)      
Anlage 8 8 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Plan_4_2024-03-20 (2365 KB)      
Anlage 9 9 Informelles_Rahmenkonzept_Solar_Stocksee_Verträglichkeit_Seeadler_2022-03-30 (410 KB)