Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/102/06GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich: "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee      
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
20.03.2024 
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich „dlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend Gut Stockseehof“ aufzustellen.

 

Die Gemeinde möchte mit diesem Bebauungsplan auf einer Außenbereichsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen einzelnen Bauplatz angrenzend an die bestehende Bebauung schaffen.

 

Bisher wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:

 

Aufstellungsbeschluss  

20.07.2021

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

27.03.2023

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

29.03.2023

B-Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

02.05.2023

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

08.05.-08.06.2023

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

20.07.2023

Aufhebung Satzungsbeschluss durch Gemeindevertretung und Überführung in ein Regelverfahren

01.11.2023

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Überführung in ein Regelverfahren erfolgte, weil das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich festgestellt hatte, dass die Anwendung des § 13 b BauGB nicht mit Unionsrecht vereinbar sei und deswegen nicht mehr angewendet werden darf. Da das Bauleitplanverfahren bislang auf dieser Rechtsgrundlage durchgeführt wurde, musste die Gemeindevertretung den bereits gefassten Satzungsbeschluss wieder aufheben und das Verfahren in ein Regelverfahren überführen.

 

Aufgrund des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, ist es erforderlich, auch den Flächennutzungsplan zu ändern. Bei der Anwendung des § 13 b BauGB wäre es ausreichend gewesen, den Flächennutzungsplan durch einfachen Beschluss zu berichtigen.

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeindevertretung mit dem Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung zwischenzeitlich auf den Weg gebracht und hat nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung auch den Verfahrensstand des Bebauungsplanes erreicht. Die Verfahren können nun parallel fortgeführt werden (siehe auch Beschlussvorlage VO/2024/101/06GV).

 

Das Planungsbüro hat inzwischen die Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan dem erforderlichen Rechtsstand angepasst und entsprechend ergänzt. Für den Bebauungsplan Nr. 1 kann mit diesen Änderungen nun auch ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.  

 

Der geänderte Entwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich in der Amtsverwaltung zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Weiterhin ist eine Stellungnahme von den Nachbargemeinden sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Eingang der Stellungnahmen wird das Büro Möller-Plan alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann über die Amtsverwaltung dem Fachausschuss / der Gemeindevertretung zur weiteren Behandlung vorlegen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der geänderte Entwurf des Bebauunsplanes Nr. 1 für den Bereich „dlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

 

2. Der geänderte Entwurf des Planes und die Begründung sind in der Weise des § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen erneut öffentlich auszulegen und in den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein einzustellen.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Planzeichnung/ Legende/ Text Teil B

Begründung

Baugrunderkundung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3_20240304_BP1-500_A3 (501 KB)      
Anlage 2 2 4_20240304_BP1-Ueberschrift+Legende_A3 (548 KB)      
Anlage 3 3 5_20240304_Teil B_Text_BP1 (41 KB)      
Anlage 4 4 6_20240304_Begr_BP1 (3273 KB)      
Anlage 5 5 7_20220516_Baugrundvorerkundung (4989 KB)