Vorlage - VO/2024/093/06GV
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Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahlen im Jahre 2023 und den damit verbundenen Veränderungen (Neuwahl eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin Anfang Juni 2023) wurden für die Zeit vom 08.06.2023 bis 31.01.2024 (knapp 8 Monate) sämtliche Dienstreisen und Dienstfahrten, welche der Bürgermeister der Gemeinde Stocksee durchgeführt hat, aufgezeichnet. In diesem Zeitraum sind insgesamt 1.330,5 km gefahren worden, die wie folgt zu berechnen sind:
1.627 km x 0,30 EUR 488,10 EUR
488,10 EUR : 8 Monate 61,01 EUR gerundet 61,00 EUR
Somit erhält der Bürgermeister der Gemeinde Stocksee eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 61,00 EUR.
Gemäß den Abrechnungen hat der Bürgermeister der Gemeinde Stocksee für die Zeit vom 06.06. bis 30.06.2023 anteilig 9,33 EUR und seit dem Monat Juli 2013 bis laufend monatlich 71,00 EUR als Abschlag auf die Reisekostenpauschale erhalten. Somit sind folgende Berechnungen zu tätigen:
20.06.2023 – 30.06.2023 (25 Tage x 61,00 EUR : 30 Tage) 50,83 EUR
01.07.2023 – 31.03.2024 ( 9 Monate x 61,00 EUR) 549,00 EUR 599,83 EUR
Abzüglich der tatsächlich zu zahlenden RK-Pauschalen
06.06.2023 – 30.06.2023 (25 Tage x 71,00 EUR : 30 Tage) 59,17 EUR
01.07.2023 – 31.03.2024 ( 9 Monate x 71,00 EUR) 639,00 EUR 698,17 EUR
Somit von Herrn Jaetzel zurück zu fordern 98,34 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Neufestsetzung der Reisekostenpauschale ergibt sich eine jährliche Einsparung in Höhe von € 252,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der geführten Aufzeichnungen, die Reisekostenpauschale rückwirkend ab dem 06.06.2023 auf monatlich 50,00 Euro festzusetzen.
Anlage/n: