Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/093/06GV  

Betreff: Festsetzung der Reisekostenpauschale für den Bürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten Lange
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalwahlen im Jahre 2023 und den damit verbundenen Veränderungen (Neuwahl eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin Anfang Juni 2023) wurden für die Zeit vom 08.06.2023 bis 31.01.2024 (knapp 8 Monate) sämtliche Dienstreisen und Dienstfahrten, welche der Bürgermeister der Gemeinde Stocksee durchgeführt hat, aufgezeichnet. In diesem Zeitraum sind insgesamt 1.330,5 km gefahren worden, die wie folgt zu berechnen sind:

 

1.627 km x 0,30 EUR  488,10 EUR

 

488,10 EUR : 8 Monate   61,01 EUR  gerundet 61,00 EUR

 

Somit erhält der Bürgermeister der Gemeinde Stocksee eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 61,00 EUR.

 

 

Gemäß den Abrechnungen hat derrgermeister der Gemeinde Stocksee für die Zeit vom 06.06. bis 30.06.2023 anteilig 9,33 EUR und seit dem Monat Juli 2013 bis laufend monatlich 71,00 EUR als Abschlag auf die Reisekostenpauschale erhalten. Somit sind folgende Berechnungen zu tätigen:

 

20.06.2023 30.06.2023 (25 Tage x 61,00 EUR : 30 Tage)   50,83 EUR

01.07.2023 31.03.2024 ( 9 Monate x 61,00 EUR)  549,00 EUR    599,83 EUR

 

Abzüglich der tatsächlich zu zahlenden RK-Pauschalen

06.06.2023 30.06.2023 (25 Tage x 71,00 EUR : 30 Tage)   59,17 EUR

01.07.2023 31.03.2024 ( 9 Monate x 71,00 EUR)         639,00 EUR    698,17 EUR

Somit von Herrn Jaetzel zurück zu fordern       98,34 EUR

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der Neufestsetzung der Reisekostenpauschale ergibt sich eine jährliche Einsparung in Höhe von € 252,00 EUR.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der geführten Aufzeichnungen, die Reisekostenpauschale rückwirkend ab dem 06.06.2023 auf monatlich 50,00 Euro festzusetzen.

 

 


Anlage/n: