Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/374/04GV  

Betreff: Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
16.04.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
15.05.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 91 Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Nach § 92 Abs.5 GO ist bei der Gemeinde Gönnebek für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig. Abschließend hat die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss zu beschließen. (§92 Abs.3 GO)

 

Gem. § 3 Abs. 1 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§92 Abs. 1 GO).

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. (§92 Abs.3 GO)

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Feststellung des Jahresüberschusses in Höhe von 16.425,45 €.

 

Nach der Umbuchung des Jahresergebnisses in die Ergebnisrücklage wird diese einen Wert von 454.295,42 € ausweisen, was einem Wert von 27,74 % der Allgemeinen Rücklage entspricht.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 in vorliegender Form.

 

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt die Umbuchung des Jahresüberschusses in vollerhe von 16.425,45 € in die Ergebnisrücklage.

 

 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2022 inkl. Anhang und Lagebericht

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 04 JA 2022 Gesamt.pdf (10438 KB)