Vorlage - VO/2023/374/04GV
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Sachverhalt:
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 91 Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Nach § 92 Abs.5 GO ist bei der Gemeinde Gönnebek für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig. Abschließend hat die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss zu beschließen. (§92 Abs.3 GO)
Gem. § 3 Abs. 1 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§92 Abs. 1 GO).
Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. (§92 Abs.3 GO)
Finanzielle Auswirkungen:
Feststellung des Jahresüberschusses in Höhe von 16.425,45 €.
Nach der Umbuchung des Jahresergebnisses in die Ergebnisrücklage wird diese einen Wert von 454.295,42 € ausweisen, was einem Wert von 27,74 % der Allgemeinen Rücklage entspricht.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 in vorliegender Form.
b) Die Gemeindevertretung beschließt die Umbuchung des Jahresüberschusses in voller Höhe von 16.425,45 € in die Ergebnisrücklage.
Anlage/n:
Jahresabschluss 2022 inkl. Anhang und Lagebericht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 04 JA 2022 Gesamt.pdf (10438 KB) |