Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung

Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente, Unterhalt, Kindergeld) und Vermögen (kleinere Barbeträge, Geldvermögen je Erwachsenem: 10.000 EUR oder ein angemessenes Hausgrundstück) nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Mehrbedarfe, Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter können Sie hier herunterladen.
Diesen Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben sowie mit entsprechenden Nachweisen versehen in den Briefkasten der Amtsverwaltung einwerfen oder während unserer Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben.

Online-Antrag

Sozialhilfe erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und:

Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

Erforderliche Unterlagen

Frist