Bildung und Teilhabe (BuT)
Das Bildungspaket dient dazu, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen.
Wer hat Anspruch auf das Bildung- und Teilhabepaket?
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die selbst oder deren Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - (Bürgergeld)
Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII –
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG –
Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz - BKGG –
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe wird bei der Behörde gestellt, die auch die oben genannte Leistung gewährt. Dementsprechend ist für die Beantwortung der Fragen für das SGB II (Bürgergeld) das Jobcenter zuständig, bei dem auch die übrigen Leistungen beantragt bzw. bewilligt wurden.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Leistungen beim Sozialamt / Wohngeldstelle des Amtes Bornhöved zu beantragen.
Wo reiche ich den Antrag ein?
Den Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben sowie mit den entsprechenden Nachweisen versehen in den Briefkasten der Amtsverwaltung einwerfen oder während unserer Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben.
Welche Leistungen sind im Bildungspaket enthalten?
Mittagessen in Kindertagesstätte (Kita), Schule und Kindertagespflege:
Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern ist das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gesichert. Dies gilt an Schultagen auch für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern im Hort, wenn eine enge Kooperation zwischen Schule und Tageseinrichtung besteht (Hortkinder/Kooperationsvertrag).Soziale Teilhabe:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget in Höhe von 15 Euro monatlich für die Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen von Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und Freizeiten.Lernförderung:
Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen. Reichen die schulischen Angebote nicht aus, um Lerndefizite zu beheben, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Hierfür sind eine Antragstellung und eine Bestätigung der Lehrkraft erforderlich.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um Defizite zu beheben, damit das Lernziel erreicht werden kann. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
Bei eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung der Schule / Kindertageseinrichtung bei. Es werden die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen übernommen, ausgenommen davon ist das Taschengeld.Schülerbeförderung:
Klassenstufen 1-10 (Leistung nach § 114 Schulgesetz SH und Satzung Kreis SE):
Für alle Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg gibt es ein Online-Verfahren „OLAV“ zur Beantragung von Schülerfahrkarten über die Homepage www.ticket-olav.de.Auf Antragstellung wird eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden
Schule umPfeil eine allgemeinbildende öffentliche Schule handelt,
Pfeil bei der eine Klasse der Jahrgansstufe 1-10 besucht wird,
Pfeil die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und
Pfeil diese die notwendige Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes aufweist.
Klassenstufen 11-13 (Leistungen für Bildung und Teilhabe):
Ab der Klassenstufe 11 ist ein Eigenanteil für die Schülerbeförderungskosten zu zahlen.
Diese Kosten können unter bestimmten Umständen auf Antrag übernommen werden.
Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten
Bildungsgangs günstigsten Beförderungskosten.Schulbedarf:
Schüler*innen einer allgemein- oder berufsbildenden Schule erhalten für die Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf für das erste Schulhalbjahr und zweite Schulhalbjahr eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Mittagessen, Lernförderung und Teilhabe werden nur über die sogenannte Bildungskarte abgerechnet. Die Bildungskarte erhält der Leistungsberechtigte mit der ersten Bewilligung und legt diese beim Leistungsanbieter (z.B. Anbieter von Mittagessen, Nachhilfeinstitut, Sportverein) vor.
Schulbedarf und Schülerbeförderungskosten erhalten die Leistungsberechtigten als Geldleistung.
Leistungen für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden in der Regel dem Konto der verantwortlichen Lehrkraft gutgeschrieben.