
Wussten Sie,
dass bei nicht geeichten Nebenzählern das gezählte Gartenwasser nicht von den Abwassergebühren abgezogen wird?
Prüfen Sie daher unbedingt die Eichzeit Ihres (Garten-) Nebenzählers. Das für einen Austausch benötigte Formular bei abgelaufener Eichzeit finden Sie
hier auf unserer Homepage.