Klimaschutz AG Trappenkamp informiert: Neues Förderprogramm des Landes
Für die Erneuerung von Heizsystemen auf Grundlage erneuerbarer Energien können Hauseigentümer im Jahr 2023 Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein erhalten:
Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ fördert das Land Heizungssysteme in Bestandsgebäuden, die nach den Kriterien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig sind. Das Land gibt für
• Wärmepumpen bis zu 2.000 € Zuweisung,
• Solarkollektoren bis zu 900 €,
• Biomasseheizungen bis zu 900 € sowie
• den Anschluss an ein Wärmenetz bis zu 500 €.
Zuschüsse können außerdem beantragt werden für Photovoltaik-Balkonanlagen, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Privatpersonen können Ihre Anträge beim Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einreichen. Wichtig ist, dass der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachgereicht wird, sobald dieser vorliegt.
Förderungsfähig sind nur Maßnahmen, für die bis zum 30.12.2022 noch keine Förderung bei der BAFA beantragt wurde und die außerdem zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
Klimaschutz AG Trappenkamp
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