Amt Bornhöved
Den Norden am Herzen
 

Straßenreinigung und Winterdienst

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass in den amtsangehörigen Gemeinden Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst bestehen. Diese Bestimmungen richten sich nach der jeweils für die Gemeinde geltenden Straßenreinigungssatzung.


Im Allgemeinen gelten in allen Gemeinden die folgenden Regelungen.
•    Die Reinigungspflicht für Gehwege, begehbare Seitenstreifen, Radwege, Rinnsteine, Gräben, Haltestellen etc. wurde auf die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Besitzerinnen und Besitzer der anliegenden Grundstücke übertragen.

•    Gehwege und die anderen o.g. Straßenteile sind von Schnee zu befreien. Gefallener Schnee ist nach jedem beendeten Schneefall zu räumen und Glätte nach jeder Entstehung zu beseitigen. In der Nacht (ab 20.00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte ist am nächsten Morgen zu beseitigen, und zwar

o    in den Gemeinden Trappenkamp, Schmalensee, Bornhöved, Tensfeld, Gönnebek und Stocksee bis 08.00 Uhr,
o    in der Gemeinde Tarbek bis 09.00 Uhr

•    Die Gehwege und vorstehend genannten Straßenteile sind in einer Breite zu räumen, die den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit entspricht.
•    Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Verkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
•    Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis frei zu halten.
•    Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.
•    Bei Glätte ist mit abstumpfenden Stoffen zu streuen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
Die Verwendung von Asche, sonstigem Abfall und (Streu-)Salz ist grundsätzlich nicht zulässig.
•    Reinigungspflichten bestehen nicht nur im Winter, sondern das ganze Jahr über. Art und Umfang der Reinigungspflichten unterscheiden sich in den Gemeinden und können erfragt oder der jeweiligen Satzung entnommen werden.
•    Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Reinigungspflichten verstößt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Verwendung von Auftausalz hat zahlreiche negative Einflüsse auf die Umwelt, zum Beispiel für Bäume, für Grundwasser und Gewässer, oder durch übermäßigen Eintrag von Natrium- und Chloridionen in den Boden. Es schädigt die Pfoten von (Haus-) Tieren und trägt zu einer Erhöhung des Feinstaubgehaltes in der Umgebungsluft bei.
Nehmen Sie bitte auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Bedenken Sie auch, dass Sie als Grundstückseigentümer/in bzw. Besitzer/in verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
Weitere Informationen sind in der jeweiligen Reinigungssatzung enthalten, abrufbar über das Internet unter http://www.amt-bornhoeved.de - Rubrik: Bürgerservice & Politik - Ortsrecht

 

Auskunft erteilt das Ordnungsamt, Frau Krille, Tel. 04323 9077-24, .

 

Amt Bornhöved
Der Amtsvorsteher
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Bornhöved
Mi, 07. Dezember 2022

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