Die Gemeindewerke Trappenkamp informieren
Nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 14. November 2024 ändern die Gemeindewerke Trappenkamp die ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV). Die neuen ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) treten ab sofort in Kraft und sind auf unserer Internetseite www.gemeindewerke-trappenkamp.de veröffentlicht.
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