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Amt Bornhöved
 

Satzung über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitgliedern der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger Gemeinde Trappenkamp

Satzung

über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitgliedern der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Trappenkamp

 (Entschädigungssatzung)

 

 

 

Aufgrund des § 135 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), des § 73 Satz 1 Nummer 4 der Kreisordnung Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514, 515), des § 26 Satz 1 Nummer 3 der Amtsordnung Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 112), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514, 515) und des § 13 Absatz 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514, 516), in Verbindung mit § 135 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 03. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S. 220), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 738, 739), des § 2 Absatz 1 der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S.131), sowie Punkt 2.5 und Punkt 8 der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 28. März 2018 (Amtsbl. Schl.-H. 2018, S. 302) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp vom 10. Dezember 2020 folgende Satzung erlassen:

 

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Veröffentlichung

Mi, 19. Januar 2022

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