Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewerke Trappenkamp für die Gemeinde Trappenkamp: Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2022

B e k a n n t m a c h u n g

 

 

Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO

 für das Wirtschaftsjahr 2022

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 (6) der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 15. Dezember 2021 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt.

 

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Veröffentlichung

Amt Bornhöved
Di, 04. Januar 2022

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