Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewerke Trappenkamp für die Gemeinde Trappenkamp: Fernwärmepreisanpassung zum 01. Januar 2022
Fernwärmepreisanpassung
zum 01. Januar 2022
Aufgrund der Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgungsanlage (Fernheizwerk), den Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (ABVFernwärmeV) vom 20.06.1980 (BGBL. I S. 742, zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom -5-25.07.2013, BGBl. I S. 2722) und den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme der Gemeindewerke Trappenkamp in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 15. Dezember 2021
das Wärmeentgelt Fernwärme zum 1. Januar 2022 um 13,50 Euro/MWh zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19% in den verschiedenen Tarifgruppen Fernwärme angehoben.
Trappenkamp, den 16. Dezember 2021
Gemeinde Trappenkamp
- Der Bürgermeister-
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