Änderungen zum Zutritt in das Amtsgebäude
Aufgrund des aktuellen Infektionsschutzgesetzes ist der Zutritt in das Amtsgebäude ab den 22.11.2021 nur unter Einhaltung der 3G-Regel und mit einem Termin gestattet. Die freien Sprechzeiten (Montag Nachmittag) entfallen bis auf weiteres.
Zur Kontrolle der Erfüllung der 3G-Regel benötigen wir zwingend einen Personalausweis.
Ohne die Einhaltung der 3G Regel ist der Einlass nicht möglich.
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