Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Tensfeld: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Ergänzung der Satzung gemäß § 34 Abs.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Ergänzung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tensfeld für den Bereich „Am Wiesendamm sowie südlich angrenzende Fläche“

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld hat in ihrer Sitzung am 23.09.2020 beschlossen, für den Bereich „Am Wiesendamm sowie südlich angrenzende Fläche“ eine Satzung über die 1. Ergänzung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tensfeld aufzustellen. Die Gründe für die Einbeziehung sind die städtebaulich sinnvolle Arrondierung von baulich vorgeprägten Bereichen und die Schaffung von Bauland für den örtlichen Bedarf.