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Amtliche Bekanntmachung Nr. 7/2021 für das Amt Bornhöved: Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG und über die Auslegung eines Antrages auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasse

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG und über die Auslegung eines Antrages auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser der HANSA HEEMANN AG

Die HANSA HEEMANN AG hat einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von jährlich bis zu 75.000 m3 Grundwasser aus dem Brunnen 2.2 gestellt. Der Brunnen 2.2 befindet sich auf dem Flurstück 547 der Flur 3, Gemeinde und Gemarkung Trappenkamp. Für den Brunnen 2.2 wurde erstmalig 1982 eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Zuletzt wurde eine wasserrechtliche Bewilligung im Jahr 2001 erteilt, die bis zum 01.02.2021 befristet war.

Über den Antrag wird gemäß § 8 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 14 Landeswassergesetz (LWG) in einem förmlichen Verwaltungsverfahren (Az. 32.30349.0651.1208.04) entschieden. Zuständige Behörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.

 

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Veröffentlichung

Amt Bornhöved
Do, 15. April 2021

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