Allgemeine öffentliche Erinnerung Gem. § 270 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes vom 02.06.1992 (GVOBL Schl.-Holst. S. 243) in der zurzeit geltenden Fassung
Amt Bornhöved , den 18. 02. 2021
Allgemeine öffentliche Erinnerung gem. § 270 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes vom 02.06.1992 (GVOBL Schl.-Holst. S. 243) in der zurzeit geltenden Fassung
(Steuermahnung)
Am 15. Februar 2021 waren die Grundstücksabgaben, die Hundesteuer und die Gewerbesteuerzahlung für das Vierteljahr Januar – März 2021 fällig.
Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich:
Mo. bis Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Mo. bis Do. 14.00 – 16.30 Uhr
Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der weiterhin zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie ist leider noch kein freier Zugang zum Amtsgebäude möglich.
Ein Betreten des Amtsgebäudes ist daher weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Termine können telefonisch oder per E-Mail bei der/dem jeweiligen Sachbearbeiter/in vereinbart werden. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiterin / des zuständigen Mitarbeiters sind auf dieser Homepage unter Bürgerservie & Politik / Ansprechpartner ersichtlich oder per Telefon unter 04323 90770 zu erfragen.
Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit Termine online zu buchen.