Amtliche Bekanntmachung Nr. 9/2020 für das Amt Bornhöved: Antrag auf Genehmigung für einen Kies-und Sandabbau in der Gemeinde Schmalensee
Amtliche Bekanntmachung
zum Kiesabbau in der Gemeinde Schmalensee
Flur 6 Flurstücke 53/1 und 54
Die Ernst Krebs GmbH & Co.KG in 24539 Neumünster, beantragt gemäß § 11a des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. 2010 S. 301 ff) die Genehmigung für einen Kies- und Sandabbau in der Gemeinde Schmalensee.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung des beantragten Vorhabens wird auf der Grundlage des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz – LUVPG) vom 12. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 246 ff) durchgeführt. Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Verfahrens ist der Kreis Segeberg, Untere Naturschutzbehörde, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg.
Der betroffene Bereich erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung Schmalensee, Flur 6, Flurstücke 53/1 und 54.
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