Öffentliche Bekanntmachung
Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Aufgrund des § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 01.11.2015 weise ich darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2021 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Soldatengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.05.2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 03.12.2015 (BGBl. I S. 2163), widersprechen können.
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