Wahl der Jugendschöffen
Wahl der Jugendschöffen im Jahr 2018 (Geschäftsjahre 2019 – 2023)
Bei den Amtsgerichten findet im Jahr 2018 die Wahl der Jugendschöffen statt. Zur Vorbereitung dieser Wahl hat der Landrat des Kreises Segeberg (Jugendhilfeausschuss) gebeten, aus dem Amtsbereich Bornhöved geeignete Personen als Jugendschöffen vorzuschlagen.
Wer Interesse an der Ausübung des Amtes als Jugendschöffe hat, wird gebeten sich schriftlich beim
Amt Bornhöved
Der Amtsvorsteher
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
zu bewerben.
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
Familiennamen, Geburtsnamen (wenn vom Familiennamen abweichend), Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf.
Es sollen vorhandene Bewerbungsformulare genutzt werden. Diese können im Ordnungsamt bei Herrn Andresen, 04323/9077-23, angefordert werden.
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Amtsbereich haben und sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Geeignet sind vor allem Personen, die beruflich oder ehrenamtlich, in der praktischen Jugendarbeit stehen.
Doppelte Bewerbungen / Vorschläge für das Amt der Schöffen und Jugendschöffen sollen vermieden werden.
Bewerbungen von Personen, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht bzw. das siebzigste Lebensjahr bereits vollendet haben, können nicht berücksichtigt werden.
Amt Bornhöved
Der Amtsvorsteher
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