Rattenbekämpfung

Aus einigen Gemeinden des Amtsgebietes wird immer wieder einmal die Sichtung von Ratten gemeldet. Weil Ratten Krankheitserreger übertragen und Material wie
z. B. Stromkabel schädigen, wird in Gemeinden des Amtes im Kanalnetz regelmäßig Ködermaterial (Gift) ausgelegt.

Ein nachhaltiger Effekt bei der Rattenbekämpfung und bei der Vorbeugung eines Rattenbefalls kann jedoch nur erreicht werden, wenn auch die Einwohner einige Punkte beachten:

  1. Die Toilette darf nicht als Abfalleimer benutzt werden, weil Ratten sonst durch Speisereste und dergleichen ins Haus gelockt werden oder sich aufgrund des reichhaltigen Futterangebotes in der Kanalisation schnell vermehren können.
  2. Abfälle sind stets an einem vor Ratten sicheren Ort aufzubewahren. Gefüllte Abfall- bzw. Wertstoffsäcke dürfen erst möglichst kurz vor der Abholung an die Straße gestellt werden.
  3. Auf dem Hauskompost gehören keine gekochten Essensreste und tierische Abfälle (Knochen, Fleisch). Zur Sicherung des Hauskompostes sollte ein geschlossener Komposter verwendet werden und dieser sollte im Bodenbereich mit einem engmaschigen Gitter versehen werden (anderenfalls sollten keine Küchenabfälle auf den Kompost gegeben werden).
  4. Überfüllte Mülltonnen können Rattenbefall nach sich ziehen und sind zu vermeiden.
  5. Haus- und Wildtierfutter sollte nie vor dem Haus offen stehen. Werden Tiere im Garten gefüttert, so ist unbedingt darauf zu achten, dass Fütterungen nur in Maßen durchgeführt werden, damit keine Futterreste im Garten und seiner nahen Umgebung verbleiben.

 

Amt Bornhöved
Der Amtsvorsteher

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Bornhöved
Do, 08. Februar 2018

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