Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen Verkehrssicherheit gewährleisten
Durch das starke Wachstum von Hecken, Sträuchern und Bäumen ragen Gehölze zunehmend in den öffentlichen Straßenverkehr rein. Insbesondere an Fuß- und Radwegen, entlang von Straßen sowie im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen kommt es dadurch immer wieder zu Behinderungen und möglichen Gefährdungen.
Ich weise darauf hin, dass Anpflanzungen gemäß § 33 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen dürfen. Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nicht in öffentliche Verkehrsflächen hineinwachsen oder die Sicht beziehungsweise die Funktion von Verkehrseinrichtungen, wie beispielsweise Straßenlaternen und Verkehrszeichen, beeinträchtigen.
Alle Grundstückseigentümer werden daher gebeten, ihre Anpflanzungen entlang von Gehwegen und Straßen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden. Dabei ist auch das erforderliche Lichtraumprofil zu beachten: Über Straßen muss eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern und über Gehwegen von mindestens 2,50 Metern freigehalten werden.
Die Gehwege, Rinnsteine, begehbaren Seitenstreifen etc. sind gemäß den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinde regelmäßig von den Grundstückseigentümern zu reinigen.
Weitere Informationen sind in der jeweiligen Reinigungssatzung enthalten, abrufbar über das Internet unter http://www.amt-bornhoeved.de Rubrik: Bürgerservice & Politik – Ortsrecht. Hier finden Sie auch Informationen über den Winterdienst.
Auch abgestorbene Äste und Totholz stellen möglicherweise eine Gefahr dar. Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht sollten Grundstückseigentümer ihre Bäume regelmäßig kontrollieren und gefährliches Totholz fachgerecht entfernen lassen, damit keine Gefährdung für den öffentlichen Verkehrsraum entstehen.
Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt, Frau Krille, Tel. 04323 9077-24, .
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Amt Bornhöved
Der Amtsdirektor
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