Kennen Sie bereits die Änderungen bei der Fischereiabgabe und dem Urlaubsfischereischein in Schleswig-Holstein?

Änderungen seit dem 01.10.2025:
  • Die Fischereimarken werden seit dem 01.10.2025 digitalisiert

  • Möglich ist der Kauf von Fischereimarken für das aktuelle Jahr plus 4 Folgejahre für 10,- Euro pro Marke bei der örtlichen Behörde oder einer Außenstelle der Fischereiaufsicht

  • Zusätzlich berechnet die Behörde 8,- Euro Verwaltungsgebühr pro Kaufvorgang

  • Die Verwaltungsgebühr entfällt bei dem optionalen Markenkauf über den Onlinedienst

  • Es besteht die Möglichkeit, seinen bestehenden Fischereischein in Form einer Chipkarte zu digitalisieren. Dies ist mit einer Gebühr von 30,- € verbunden.

  • Neuausstellungen nach bestandener Prüfung sind ausschließlich in digitaler Form als Chipkarte möglich. 

  • Der Tausch von Papierschein in Chipkarte wie auch Neuausstellungen der digitalen Fischereischeine sind in unserem Einwohnermeldeamt oder optional über den Onlinedienst erhältlich 

 
Änderungen ab dem 01.01.2026:
  • Möglich ist der Kauf von Fischereimarken für das aktuelle Jahr plus 4 Folgejahre für 20,- Euro pro Marke bei der örtlichen Behörde oder einer Außenstelle der Fischereiaufsicht

  • Zusätzlich berechnet die Behörde 8,- Euro Verwaltungsgebühr pro Kaufvorgang

  • Die Verwaltungsgebühr entfällt bei dem optionalen Markenkauf über den Onlinedienst

 

Änderungen ab dem 01.01.2031:
  • Die Fischereischeine in Papierform verlieren ihre Gültigkeit, können jedoch nachträglich in Form einer Chipkarte digitalisiert werden.

     

     

Download: Vollmacht zur Beantragung von Verwaltungsdienstleistungen im Bereich des Fischereiwesens durch Dritte

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