Kennen Sie bereits die Änderungen bei der Fischereiabgabe und dem Urlaubsfischereischein in Schleswig-Holstein?
Änderungen seit dem 01.10.2025:
Die Fischereimarken werden seit dem 01.10.2025 digitalisiert
Möglich ist der Kauf von Fischereimarken für das aktuelle Jahr plus 4 Folgejahre für 10,- Euro pro Marke bei der örtlichen Behörde oder einer Außenstelle der Fischereiaufsicht
Zusätzlich berechnet die Behörde 8,- Euro Verwaltungsgebühr pro Kaufvorgang
Die Verwaltungsgebühr entfällt bei dem optionalen Markenkauf über den Onlinedienst
Es besteht die Möglichkeit, seinen bestehenden Fischereischein in Form einer Chipkarte zu digitalisieren. Dies ist mit einer Gebühr von 30,- € verbunden.
Neuausstellungen nach bestandener Prüfung sind ausschließlich in digitaler Form als Chipkarte möglich.
Der Tausch von Papierschein in Chipkarte wie auch Neuausstellungen der digitalen Fischereischeine sind in unserem Einwohnermeldeamt oder optional über den Onlinedienst erhältlich
Änderungen ab dem 01.01.2026:
Möglich ist der Kauf von Fischereimarken für das aktuelle Jahr plus 4 Folgejahre für 20,- Euro pro Marke bei der örtlichen Behörde oder einer Außenstelle der Fischereiaufsicht
Zusätzlich berechnet die Behörde 8,- Euro Verwaltungsgebühr pro Kaufvorgang
Die Verwaltungsgebühr entfällt bei dem optionalen Markenkauf über den Onlinedienst
Änderungen ab dem 01.01.2031:
Die Fischereischeine in Papierform verlieren ihre Gültigkeit, können jedoch nachträglich in Form einer Chipkarte digitalisiert werden.
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