An alle Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter

Sie wohnen in einer unserer schönen Gemeinden des Amtes Bornhöved. Damit es auch so schön bleibt, bitten wir Sie, Ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Gehwegen und Straßen regelmäßig zurückzuschneiden.

 

Dies ist besonders wichtig aus Rücksicht auf Ihre Mitmenschen: Zu stark wachsende Pflanzen können Beleuchtung und Verkehrsschilder verdecken sowie Gehwege und Straßen verengen. Dies kann schnell zur Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden.

 

Bitte beachten Sie dabei:

  • Um das Brutverhalten der Vögel nicht zu stören, sind Schnittarbeiten nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.

  • Bei Bäumen ist das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten: mindestens 4,50 m über Straßen und 2,50 m über Gehwegen.

  • Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind Schnittarbeiten ganzjährig erlaubt.

 

Jede Gemeinde hat ihre eigene Straßenreinigungssatzung. Diese finden Sie unter: www.amt-bornhoeved.de → Ortsrecht

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Krille gerne zur Verfügung: 

📞 Tel. 04323 9077-24

📧 E-Mail:

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, damit unsere Gemeinden sicher und schön bleiben!

 

Amt Bornhöved

Der Amtsdirektor

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Bornhöved
Di, 30. September 2025

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