Auskunftssperre
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Bitte beachten Sie:
- Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
- Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
Kosten
keine
Ansprechpartner
Sachgebiet 11.2: Einwohnermeldeamt und Fundbüro
Frau Claudia Meier
B 1
Am Markt 3
24610 Trappenkamp (04323) 9077-25
(0431 ) 9886801025
Frau Natascha Schlichting
B 2 (04323) 9077 - 26
(0431) 9886801026