Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnungim Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Eine vorherige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Die Mitwirkung des Wohnungsgebers ist bei der Abmeldung nicht erforderlich.
Für die Abmeldung ist der Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) bzw. Nationalpass oder Visum vorzulegen.
Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich:
Mo. bis Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Mo. bis Do. 14.00 – 16.30 Uhr
Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der weiterhin zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie ist leider noch kein freier Zugang zum Amtsgebäude möglich.
Ein Betreten des Amtsgebäudes ist daher weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Termine können telefonisch oder per E-Mail bei der/dem jeweiligen Sachbearbeiter/in vereinbart werden. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiterin / des zuständigen Mitarbeiters sind auf dieser Homepage unter Bürgerservie & Politik / Ansprechpartner ersichtlich oder per Telefon unter 04323 90770 zu erfragen.
Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit Termine online zu buchen.