Wohnort - Ummeldung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf:
- Wenn Sie sich persönlich ummelden, wird ein Meldeschein in der Meldebehörde ausgefüllt. Alternativ erfolgt die Direkteingabe Ihrer Angaben in das automatisierte Verfahren durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde. Sie unterschreiben dann lediglich das ausgedruckte Exemplar des Meldescheins.
- Über Ihre Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Weiterhin müssen Sie Ihre neue Adresse auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerken lassen.
Seit dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch die Wohnungsgeberin / den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z.B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass für alle Personen (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten die Geburtsurkunde),
- bei Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person: Ein ausgefüllter Meldeschein,
- Wohnungsgeberbestätigung.
Kosten
- Ummeldungen sind gebührenfrei,
- die ausgehändigte Meldebestätigung ist gebührenfrei,
Ansprechpartner
Sachgebiet 11.2: Einwohnermeldeamt und Fundbüro
Frau Natascha Schlichting
B 2 (04323) 9077 - 26
(0431) 9886801026
Frau Claudia Meier
B 1
Am Markt 3
24610 Trappenkamp (04323) 9077-25
(0431 ) 9886801025