Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/079/01Amt  

Betreff: Beratung und Beschluss zum Erlass einer Hauptsatzung des Amtes Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-Maier
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
28.03.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

In seiner letzten Sitzung hat der Amtsausschuss den Grundsatzbeschluss zur hauptamtlichen Leitung des Amtes durch eine/n Amtsdirektor/in beschlossen.

Um diesen Weg zu ebnen, ist die bestehende Hauptsatzung zu ändern bzw. zu ersetzen.

Von Seiten der Kommunalaufsicht wird geraten, keinen Nachtrag sondern eine neue Hauptsatzung zu beschließen.

 

Als Anlage ist ein entsprechender Entwurf angefügt, der zum Sitzungstermin detailliert vorgetragen wird.

 

Ergänzend sei angemerkt:

  1. Der Amtsdirektor/Die Amtsdirektorin hat nach § 15b Abs.7 AO i.V.m. § 55 Abs.1 Satz 4 GO die nicht entziehbare Zuständigkeit für alle Personalentscheidungen des Amtes.

In der Hauptsatzung können allerdings für bestimmte Entscheidungen einschränkende Regelungen erlassen werden. Diese sind lt. Entwurf dem neuen Hauptausschuss zugeordnet.

  • Sie gelten nur für die der Amtsdirektorin / dem Amtsdirektor direkt unterstellten Leitungsstellen. Welche Stellen der Amtsdirektorin / dem Amtsdirektor direkt unterstellt sind und zudem Leitungsaufgaben wahrnehmen, entscheidet ausschließlich die Amtsdirektorin / der Amtsdirektor im Rahmen ihres/seines Organisationsrechtes. Die Regelungen können nicht auf andere Personalstellen oder Personalangelegenheiten erweitert werden.
  • Zudem hat der Hauptausschuss nur das Recht, einen Vorschlag der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors abzulehnen.
  • Ein eigenes Vorschlagsrecht hat der Hauptausschuss nicht.

 

  1. Der Personalausschuss entfällt.

 

  1. Die neue Satzung wird noch vom bisherigen Amtsvorsteher unterzeichnet, da er zum Zeitpunkt des Satzungserlasses noch die ausführende Behörde ist.

Anschließende Satzungen sind dann von der Amtsdirektorin/dem Amtsdirektor zu

unterzeichnen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Wie zur Sitzung am 07.09.2022 dargestellt.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, die Hauptsatzung des Amtes Bornhöved mit Wirkung zum………………..in anliegender Form.

…….mit folgenden Änderungen:

 

 

Nach Inkrafttreten der Hauptsatzung ist die Stelle der hauptamtlichen Amtsdirektorin oder des hauptamtlichen Amtsdirektors unverzüglich auszuschreiben.

 

 


 

Anlage/n:

Satzungsentwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2023.03.28 Hauptsatzung hauptamtliche Leitung.docx (326 KB)